Konzept zur Betreibung des Freibades in der Saison 2021 

( Corona- Zeit)

 

>>>  Zunächst bleiben alle bisherigen Regeln des Freibadbesuches bestehen, wenn sie nicht durch Sonderregelungen ersetzt werden / bzw. ersetzt werden müssen. Dazu gelten auch die Verordnungen der Landesregierung.

       Im Moment:   AHA-Regeln und GGG-Nachweise(geimpft,genesen,getestet)

ab Donnerstag, 10.06.2021: kein GGG-Nachweis mehr nötig (5-Tages-Inzidenz unter 35)

 

§ 1:    Bad- Eintritt / Verlassen des Bades

 

• Außerhalb des Eingangsbereiches stehen mehrere Tische mit den Handzetteln zur täglichen Registrierung der Badegäste und Kioskbesucher mit Namen,Adresse ,Tel.Nr. und Eintrittzeit und der Bestätigung der vollst. Impfung,Genesung oder Tagestest bereit, 

ebenso Handdesinfektionsmittel nach dem Schreiben.

• Der Eingang rechts von außen gesehen, der Ausgang links erfolgt an den Seiten des Eingangstores und ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet, 

ebenso besteht eine Abstandskennzeichnung. Eine Maske muss bis zum Erreichen des Sitz-/ Liegeplatzes getragen werden. Die Abstandsregeln von 1,50 m sind einzuhalten

• Der Eintritt erfolgt mit einer Jahreskarte, einer 12er -Karte oder einem Tagesticket.

Die Registrierung ist dabei abzugeben.

Jeder Badegast erhält bei seinem Eintritt vom Kassenpersonal einen Chip, den er beim Verlassen des Bades wieder in eine bereitgestellte Box einwirft.

Mit Hilfe der Chips wird die ausgewiesene Besucherzahl kontrolliert.

Wenn diese erreicht ist, wird das Tor geschlossen und erst wieder geöffnet, wenn Chips im Ausgangsbereich vorhanden sind.

• Das Kassenpersonal sitzt geschützt und wacht über Ein- und Austritt.Es wird täglich ebenfalls registriert und erhält Testmöglichkeiten. 

Desinfektionsmittel, Mundschutz und Handschuhe stehen bereit.

Über die anfallenden Tätigkeiten werden die Helfer/innen informiert.

Sie bestätigen die Unterweisung mit Unterschrift.

>>>   Ansprechpartner der Kasse sind A. Wagenblast und A. Brechter.

 

§ 2: Personenzahlen und Verhalten auf den Liegewiesen und im Beckenbereich

Eine Gesamtbelegung von 590 Personen wurde errechnet. Sie wird aber nicht ausgeschöpft, um aufsichtsmäßig den Überblick zu behalten.

400 gelten nur beim Erreichen der Insidenz unter 50. 

Ansonsten (Insidenz 50-100) gilt die halbe Belegung.

Auf den ausgewiesenen Liegeflächen haben 474 Personen (s.o.) Platz.

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Es gilt die vorgeschriebene Abstandshaltung von 1,5 m .

Familien oder Personen aus 1 Haushalt dürfen zusammenliegen.

                                                    

• Im Beckenbereich wurden errechnet:

60 Personen im Nichtschwimmerbereich

      80 Personen  im Schwimmbereich mit Sprungbereich

10 Kinder im Plantschbecken mit Wasserpilz , 3 Kinder im Kleinkinderbecken.

 

  Der Ein- und Ausgang im Becken ist über Hinweisschilder geregelt:

 Eingang ins Becken über Treppe rechts, ebenso Ausgang links.

        Die Ein- und Ausstiegsleitern dürfen nur einzeln benutzt werden.

 „ Schwimmbänder“ sollen in der errechneten Anzahl am Beckenrand zurKontrolle vorhanden sein. Jeder Schwimmer nimmt sich ein Band und wirft es beim Verlassen des Beckens wieder in die vorhandenen Behältnisse.

• Die Duschen beim Eintritt in den Beckenbereich können durch genügend Abstand beide benutzt werden. 
• Rutsche und Sprungbretter können mit gekennzeichnetem Warte-/Abstandsbereich einzeln genutzt werden. >>  Bei starkem Betrieb werden alle gesperrt.
• Das Einspringen von den Seiten ist verboten und geschieht nur vom Startblock oder Sprungbrett.
• Beim Schwimmen gilt ebenfalls der Abstand von 1,5 m. Ansammlungen im Becken sind zu vermeiden und zu überwachen.
• Im Beckenbereich aufgestellte Liegen sind mit erforderlichem Abstand aufgestellt und dürfen nicht wegbewegt werden. Das eigene Handtuch ist darauf zu benutzen. Auch bei den Bänken gilt der erforderliche Abstand.

          

• Für die Sicherheit und die Einhaltung der Regeln ist die Badeaufsicht zuständig.Sie darf bei Zuwiderhandlungen Gäste vom Beckenbereich/bzw. Bad verweisen.

>>>Bademeister, DLRG -Aufsicht am Wochenende

 

• Im Kinderschwimmbecken und am Sandkasten, sowie an der Kinderschaukel werden die Eltern in ihre Aussichtpflicht genommen. Entsprechende Hinweistafeln sorgen für Informationen der Belegung.
• Schwimm- und Spielutensilien müssen persönlich mitgebracht werden.
• Eine Ausleihe über die Kasse erfolgt in keiner Weise. Kauf ist möglich.

Zeitschriften oder Bücher werden auch nicht bereitgelegt.

 >> Das vorhandene Volleyball-Feld darf unter Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-Regeln benutzt werden.

 

§ 3: Toiletten - Umkleiden – Duschen

• In den Umkleiden müssen die Einzelumkleiden (6) benutzt werden.

Der Gebrauch eines Föns ist untersagt.

 

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Die Schränke mit Code zum Verstauen persönlicher Sachen sind normal zugänglich. Die Haupteingangstür und Fenster bleiben geöffnet.

                                                        

• In den Toiletten können max. 7 Personen sein.

Die Haupteingangstüren und Fenster bleiben ständig geöffnet.

Hinweisschilder in Bild und Wort regeln auch hier das entsprechende Verhalten laut Verordnung.

Genügend Hygienematerial ist stets vorhanden.

• Die Duschen sind Einzelduschen im geschlossenen Raum mit geöffneten Fenstern.

 

§ 4:  Sonstige Hygiene- Maßnahmen

• Im gesamten Gelände stehen genügend Handdesinfektionen zur Verfügung.
• Die Umkleiden,Toiletten und Duschen werden vom unterwiesenen Personal verantwortungsvoll gereinigt. ( Reinigungs-Protokolle)
• Geländer und Handläufe an den Leitern, sowie an der Rutsche und am Sprungturm werden mehrmals täglich desinfiziert. ( Protokolle im Messkoffer)
• Hinweisschilder in Wort und Bild, sowie Abstandsmarkierungen sind angebracht.

 

§ 5:  Betretungsverbote

Personen, die eine Registrierung , Maske oder die geforderten GGG-    Nachweise verweigern, bleibt der Eintritt verwehrt.

 

§6:   Verweise 

Jederzeit können Verweise ausgesprochen werden, wenn Personen sich nicht an die Verordnungen und Regeln halten.

Im schlimmsten Fall muss das Bad wieder geschlossen werden.

 

§ 7:  Kiosk

Das Verhalten im Kioskbereich wird ausschließlich 

vom Kioskbetreiber (Nikos Vassiliadis und Team) bestimmt.

Der Kioskbesuch ist für Gäste über den Eingangsbereich des Bades möglich.

Die Gäste werden bereits am Freibadeingang registriert(Vermerk:  Kioskbesuch), da kein gesondertes Betreten des Kiosks möglich ist.

Auch hier gelten die GGG – Regelungen bzw. aktuelle Vorschriften laut Gesundheitsamt Heilbronn    >>> §1

 

§ 8:  Dokumentationen

 Alle Registrierungen und Nachweise werden verwahrt und können

 nach Rücksprache mit dem Vorstand durch Verantwortliche eingesehen werden.

 

Neudenau, den 20.Mai 2021

 

Die Vorstandschaft /  B. Oßner, 1. Vorsitzender